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Wir klären AUF!
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Rauchmelderpflicht Niedersachsen Kurzfassung:
- seit 20.03.2012
- für Neubauten ab 1. November 2012, für Bestandsbauten mit Übergangsfrist bis 2015
- mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
- Regelung in § 44 (NBauO) Niedersächsische Bauordnung (Gesetzestext noch nicht veröffentlicht)
Die Rauchmelderpflicht in Niedersachsen im Detail:
Nachdem der Gesetzentwurf 2010 bereits eingereicht wurde, führte Niedersachsen die Rauchmelderpflicht am 20. März 2012 ein.
Welche Wohnungen in Niedersachsen müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden?
Geplant ist im Rahmen der Rauchmelderpflicht Niedersachsen, dass alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.
Spruchreif ist, dass ab Inkrafttreten der Rauchmelderpflicht Niedersachsen alle Neubauten ab 1. November 2012 (Datum der Fertigstellung) mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.
Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis 2015 innerhalb derer diese ebenfalls nachgerüstet werden müssen.
In welchen Räumen müssen Rauchmelder angebracht werden?
Der Gesetzestext ist noch nicht in der Landesbauordnung Niedersachsen veröffentlicht, jedoch ist bereits sicher, dass die gleichen Räume mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen, wie in anderen Bundesländern!
Das heißt, Rauchmelder werden vorgeschrieben für alle Schlafzimmer, alle Kinderzimmer und alle Flure, die als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dienen.
Im Optimalfall bringen Sie im eigenen Interesse einen Rauchmelder in jedem Raum Ihrer Wohnung an.
Wer ist für den Einbau des Rauchmelders zuständig?
Laut dem neuen § 44 Abs. 5 sind Eigentümer und Vermieter für den Einbau der Rauchmelder, die die Anforderungen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht erfüllen müssen, zuständig.
Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sind laut der Landesbauordnung die Mieter zuständig. Dazu gehört die Überprüfung zur Funktionsbereitschaft und der Batteriewechsel. Im Idealfall übernimmt der Vermieter die gesetzliche Pflicht zur Wartung der Rauchmelder, die Wartungskosten können dann über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Dies muss aber durch den Vermieter schriftlich mitgeteilt werden.
Gesetzliche Regelung der Rauchmelderpflicht Niedersachsen
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) regelt die Rauchmelderpflicht Niedersachsen.
Sofern diese in Kraft tritt, werden Sie hier die Verordnung unter §44 lesen können.
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Zwölf heiße Tipps für´s Osterfeuer
Lodernde Osterfeuer sind ein weit verbreiteter Brauch in Deutschland – und machen Vorfreude auf Freiluftfeiern an lauen Sommerabenden. Durch leichtsinniges Verhalten ist dieser Spaß aber oft getrübt: Schmerzhafte Verbrennungen, Brandschäden und auch ärgerliche Fehleinsätze für die Feuerwehr sind die Folgen.
Bitte beachten Sie die zwölf Ratschläge des Deutschen Feuerwehrverbandes:
- Vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde anzumelden– Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist.
- Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz – der Umwelt zuliebe. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben im Osterfeuer nichts verloren.
- Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
- Halten Sie wegen Rauch und Hitze ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bäumen (mindestens 50 Meter) und zu Straßen (mindestens 100 Meter) ein. Beachten Sie die Hauptwindrichtung.
- Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko!
- Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigtwerden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
- Brennen Sie nicht zuviel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug.
- Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
- Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material – Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.
- Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
- Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Längere Kühlung führt zur Unterkühlung der betroffenen Person. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112.
- Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren. Die mehr als eine Million Männer und Frauen in den deutschen Feuerwehren sind auch über Ostern rund um die Uhr einsatzbereit, um in Not und Gefahr zu helfen.
Quelle: DFV-Pressedienst
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Tipps für sichere Weihnachten !!!
Echte Kerzen verbreiten an Weihnachten mit ihrem warmen Schein besinnliche Stimmung, beleuchten Christbaum, Adventskranz und Gabentisch. Jedoch kann das faszinierende Flackern vor allem Kinder dazu verleiten, die Gefahren des Feuers zu vergessen.
Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland in der Weihnachtszeit mehrere tausend folgenschwere Brände, die durch den sorgsameren Umgang mit Kerzen und die größere Verbreitung von Rauchwarnmeldern vermieden werden könnten.
Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende neun einfache Tipps, die helfen, Brände zu verhindern:
- Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
- Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder (und auch Haustiere) nicht gelangen können.
- Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen - vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind! Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!
- Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.
- In Haushalten mit Kindern sollten vor allem am Weihnachtsbaum elektrische Kerzen verwendet werden. Diese sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.
- Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden.
- Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher) bereit.
- Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112.
- Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die kleinen Lebensretter gibt es günstig im Fachhandel - übrigens passen sie perfekt als Geschenk auf den Gabentisch!
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17.07.2011 Sonntag
Die Feuerwehr kommt mit zuvielen Fahrzeugen! Wieso?
Aussagen wie „Da muss was Schlimmes passiert sein, wenn die mit soviel Fahrzeugen kommen“ oder „Das ist Euer Beruf“ sind landläufige Vorurteile gegenüber den Feuerwehren.
Wenn die Einsatzkräfte mit mehreren Fahrzeugen, beispielsweise mit einem Lösch- oder Rüstzug ausrücken, obwohl möglicherweise nicht alle Gerätschaften an der Einsatzstelle benötigt werden, liegt das daran, dass die Feuerwehren für alle möglichen Szenarien gerüstet sein müssen.
Normalerweise werden aber in der alarmauslösenden Stelle für die Feuerwehr (Leitstelle) nur die für das vom Notrufer gemeldete Schadensbild notwendigen Einsatzmittel (Fahrzeuge und Personal) alarmiert.
Ist das Meldebild nicht eindeutig, muss der Disponent in der Leitstelle der den Notruf entgegengenommen hat, die Feuerwehr vor Ort aber mit allen erforderlichen Geräten alarmieren. Eine Nachforderung von z.B. einem hydraulischen Rettungsgerät (Rettungsschere und –spreizer) würde zu einem nicht vertretbaren Zeitverlust führen und könnte möglicherweise u.U. Menschenleben fordern.
Feuerwehrfahrzeuge sind meist für ein Spezialgebiet optimiert. Die einen für die Brandbekämpfung mit Wasser und Schlauchmaterial, andere für die technische Hilfeleistung mit hydraulischem Rettungsgerät und Hebekissen, andere für den Umweltschutz mit speziellen Pumpen, Anzügen und Auffangbehältern. Würden alle Gerätschaften auf einem Fahrzeug verstaut werden, würde dieses schnell überladen und zu schwer werden. Wendemanöver würden dadurch erschwert werden. Viele Fahrzeuge wiegen heute schon 10 bis 15 Tonnen und es wird beispielsweise schwierig mit zu großen Fahrzeugen in enge Gässchen einer Altstadt oder ins Gelände zu fahren.
In der Regel werden bei einem Verkehrsunfall für jeden PKW in dem eine Person eingeklemmt gemeldet ist, zwei Rettungssätze (Hydraulikaggregat, Rettungsschere und Rettungsspeizer) alarmiert, sprich auch zwei Fahrzeuge, für den Fall, dass ein Rettungssatz während des Einsatzes ausfällt. Zudem haben diese Fahrzeuge auch Wasser für die Sicherstellung des Brandschutzes dabei. Auf stark befahrenen Straßen wird i.d.R. zur Sicherheit der Einsatzkräfte und Absicherung der Einsatzstelle ein Fahrzeug zusätzlich mit Verkehrssicherungsanhänger alarmiert. Im Einzelfall kann es durchaus notwendig sein (z.B. Gefahrgutunfall) dass Feuerwehren mit ihren Fahrzeugen von beiden Fahrtrichtungen anfahren müssen.
„Die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge sagt also nicht unbedingt was über die Schwere eines Unglückes aus, sondern ist eine Sicherheit, jederzeit das richtige Einsatzgerät vor Ort zu haben
Immer wieder hören die Einsatzkräfte von Betroffenen im Zuge eines Einsatzes die Meinung, dass diese sowieso von der Gemeinde für die Einsatzleistung bezahlt werden oder dies hauptamtlich machen. „Das ist völlig falsch“.
Hintergrund für die Meinung ist wohl, dass alle Feuerwehren Niedersachsens innerhalb einer Hilfsfrist von zehn Minuten an jeder öffentlichen Straße in der Regel präsent sind, obwohl sie ihren Arbeitsplatz oder ihr Bett verlassen müssen, zum Feuerwehrhaus fahren, sich umziehen und zur Einsatzstelle ausrücken müssen.
Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren erhalten aber keinerlei Bezahlung! Sie machen ihren Dienst völlig unentgeltlich und dabei spielt es keine Rolle, ob es zum Zeitpunkt des Alarmes zwei Uhr früh oder sieben Uhr abends ist. Die Mitglieder sind nur aus Idealismus den Bürgern/innen zu helfen, dem technischen Interesse oder auch wegen der Kameradschaft Mitglied in der Feuerwehr.
(c)Landesfeuerwehrverband Niedersachsen